General-Fonds

Menschen, die ganz bewusst das generelle Anliegen der Stiftung unterstützen wollen, nutzen den Generalfonds. Die Zustiftung oder Spende ist nicht an eine konkrete Initiative oder einen Lokal-, Themen- oder Kooperationsfonds gebunden. 

Erträge aus dem Generalfonds dienen zuerst der Abdeckung der Sachkosten der Stiftung, weil die Mittel der Geber möglichst ohne die damit verbundenen Aufwendungen zweckbestimmt eingesetzt werden sollen.  

Bleibt jährlich darüber hinaus ein weiterer Betrag verfügbar, wird dieser unterstützend eingesetzt, um einzelne Fonds-Aktivitäten, die es noch nicht ganz aus eigener Kraft schaffen, zu unterstützen.   

(Hier werden auch alle Zuwendungen gebucht, bei denen der Stifter oder Spender bei der Überweisung nicht klar hat erkennen lassen, wofür seine Unterstützung unmissverständlich verwandt werden soll.) 


An diesen Fonds gehen alle Zuwendungen, bei denen der Geber keinen konkreten Verwendungszweck definiert hat.  

In der Stiftung sind alle ehrenamtlich tätig – es gibt keine Personalkosten.  Trotzdem entstehen allg. Kosten wie Stiftei, Geräte, Verbrauchsmaterial usw., die wir nicht auf die Kostenstellen umlegen wollen und aus dem Generalfonds finanzieren.  

Außerdem werden Stiftungsinitiativen unterstützt, die für geplante Vorhaben die Mittel nicht ganz aufbringen können. 

Bankverbindung  

Raiffeisenbank Fürstenwalde
IBAN DE 62 1709 2404 0004 3082 55 – BIC GENODEF1FW1  

Verwendungszweck: 2001 Zustiftung Generalfonds
oder
Verwendungszweck: 1001 Spende Generalfonds

Persönliche Einzahlungsnachweise bis 200,00 € werden vom Finanzamt als Spendenbescheinigung anerkannt. Auf besonderen Wunsch bei Spenden und Zustiftungen unter 200,00 € oder ab 200,00 € pflichtgemäß stellen wir natürlich die formale Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Vergessen Sie deshalb bitte dann nicht bei der Überweisung Ihre Absenderangaben im Verwendungszweck.   

Helfen Sie Aufwand/Kosten senken – Danke !