Über die Stiftung

Engagierte Menschen aus dem Oderbruch haben eine Stiftung
für ihre Heimatregion ins Leben gerufen.

Wir sind davon überzeugt, dass Jede und Jeder mitverantwortlich ist
für die Gesellschaft, in der wir leben.

„Gemeinsinn stiften – helfen“ – so lautet unsere Devise. 




Die Stifterinnen und Stifter eint neben ihrer Verbundenheit mit der Region die Überzeugung, dass die Bewahrung von Freiheit und Demokratie an die Übernahme von persönlicher Verantwortung geknüpft ist. Die Stiftung ist für sie Ausdruck bürgerschaftlicher Verantwortung.

Die Stiftung Oderbruch ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie ist wirtschaftlich, politisch und konfessionell unabhängig und nicht an die Interessen einzelner Personen, Unternehmen oder Parteien gebunden. Sie ist dem Gemeinwohlgedanken im Oderbruch verpflichtet, die Stiftungstätigkeit ist auf diese Region fixiert.

Der langfristige Erfolg einer Stiftung steht und fällt mit dem Stiftungsvermögen, denn nur die daraus erwirtschafteten Zinserträge werden für gemeinnützige Zwecke ausgegeben. Die Zustiftungen selbst werden – risikofrei - gewinnbringend angelegt und bleiben unangetastet. Wir wollen das Kapital der Stiftung daher kontinuierlich erhöhen – um dem Gemeinwohl wirklich dauerhaft und nachhaltig dienen zu können. 



Die Stiftung Oderbruch ist eine fiduziarische Stiftung.



Zweck der Stiftung ist die Förderung von

Sport
Kunst und Kultur
Völkerverständigung
Bildung und Erziehung
Jugend- und Altenhilfe
Freiwilligen Feuerwehren
Umwelt- und Naturschutz
Heimat- und Denkmalpflege
&
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 



Neue Stifter sind uns jederzeit willkommen!

Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person Stifter werden,
die die Ziele der Stiftung bejaht.
Die Stiftung behält sich jedoch die Ablehnung von Zustiftungen von Personen
und Vereinigungen vor, die stiftungsfremde Werte vertreten.



Zustiftungen & Spenden erbeten:

Sparkasse MOL - BLZ 1705 4040
Konto 3000 649 920

Verwendungszweck unbedingt angeben:
Zustiftung oder Spende
 



Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes
hat mit Bescheid vom 04.05.2009
die Stiftung Oderbruch
in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen,
die als Empfänger von Bußgeldauflagen
in Betracht kommen, aufgenommen.



Die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Strausberg
mit Bescheid vom 27.02.2009 anerkannt.
(064/143/03259) 



Stiftungsgründung


(05.11.2008)