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Stiftung Oderbruch

„Gemeinsinn stiften – helfen“ – so lautet unsere Devise.

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Kategorie: Lokalfonds

Der Stiftungsrat entscheidet im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand über die Verwendung der Erträge.

Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Wriezen

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Seelow-Land

„Seelow-Land“ weiterlesen

Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Seelow

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Oderberg

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Neuhardenberg

„Neuhardenberg“ weiterlesen

Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Letschin

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Lebus

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Golzow

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Falkenberg-Höhe

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Veröffentlicht am 13. November 201912. Februar 2020

Barnim-Oderbruch

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Spende oder Zustiftung

Spenden können direkt und zu 100 Prozent zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Die Mittel sind zeitnah zu verwenden. Zustiftungen hingegen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. Zuwendungen an die Stiftung sind sowohl als Spenden als auch als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen möglich. Eine Stiftung wächst mit Ihrer Zustiftung, Projekte und Spendeninitiativen können mit Ihrer Spende realisiert werden.

Spenden oder Zustiften können Sie bequem über folgenden QR-Code mit Hilfe ihrer Banking-App. Geben Sie nach dem Scan Ihren gewünschten Geldbetrag und den Verwendungszweck an:
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