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Stiftung Oderbruch

„Gemeinsinn stiften – helfen“ – so lautet unsere Devise.

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Kategorie: Kooperationsfonds

Der Stiftungsrat entscheidet im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand über die Verwendung der Erträge.

Veröffentlicht am 28. November 201912. Februar 2020

Tanz- und Blasorchester Schulzendorf

„Tanz- und Blasorchester Schulzendorf“ weiterlesen

Veröffentlicht am 28. November 201912. Februar 2020

Oderbruchzoo

„Oderbruchzoo“ weiterlesen

Veröffentlicht am 28. November 201912. Februar 2020

Lange Kerls Potsdam

„Lange Kerls Potsdam“ weiterlesen

Veröffentlicht am 28. November 201912. Februar 2020

Kalköfen Wriezen

„Kalköfen Wriezen“ weiterlesen

Spende oder Zustiftung

Spenden können direkt und zu 100 Prozent zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Die Mittel sind zeitnah zu verwenden. Zustiftungen hingegen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. Zuwendungen an die Stiftung sind sowohl als Spenden als auch als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen möglich.

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