Spenden können direkt und zu 100 Prozent zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Die Mittel sind zeitnah zu verwenden.
Zustiftungen hingegen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden.
Zuwendungen an die Stiftung sind sowohl als Spenden als auch als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen möglich.