„Der Fond Prävention der Stiftung Oderbruch fördert Maßnahmen, die insbesondere geeignet sind, den mit den Gesetzen in Konflikt geratenen Jugendlichen rechtskonforme Alternativen aufzuzeigen und inhaftierten Straftätern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.“
Dieser Fonds ist derzeit durch keinen Stiftungsrat bzw. -koordinator betreut. Sollten Sie sich für diesen Fonds engagieren wollen, so nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.
Bankverbindung
Raiffeisenbank Fürstenwalde
IBAN DE 62 1709 2404 0004 3082 55 – BIC GENODEF1FW1
Verwendungszweck: 2218 Zustiftung Prävention
oder
Verwendungszweck: 1218 Spende Prävention
Persönliche Einzahlungsnachweise bis 200,00 € werden vom Finanzamt als Spendenbescheinigung anerkannt. Auf besonderen Wunsch bei Spenden und Zustiftungen unter 200,00 € oder ab 200,00 € pflichtgemäß stellen wir natürlich die formale Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Vergessen Sie deshalb bitte dann nicht bei der Überweisung Ihre Absenderangaben im Verwendungszweck.
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