Ehren-Fonds

„Der Ehren-Fonds der Stiftung Oderbruch würdigt die Verdienste einzelner Persönlichkeiten im oder für das Oderbruch. 

Bankverbindung  

Raiffeisenbank Fürstenwalde
IBAN DE 62 1709 2404 0004 3082 55 – BIC GENODEF1FW1 

Verwendungszweck: 2203 Zustiftung Ehrenfonds
oder
Verwendungszweck: 1203 Spende Ehrenfonds

Persönliche Einzahlungsnachweise bis 200,00 € werden vom Finanzamt als Spendenbescheinigung anerkannt. Auf besonderen Wunsch bei Spenden und Zustiftungen unter 200,00 € oder ab 200,00 € pflichtgemäß stellen wir natürlich die formale Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Vergessen Sie deshalb bitte dann nicht bei der Überweisung Ihre Absenderangaben im Verwendungszweck.   

Helfen Sie Aufwand/Kosten senken – Danke !